Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind fester Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge von BERGE FUNK.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen, sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des BUERO BERGE beschränkt sich auf Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit und eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Diesbezüglich ist die Haftung auf den vereinbarten Mietbetrag beschränkt.
Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
Angebote
Angebote verstehen sich freibleibend. Genannte Preise gelten, -wenn nicht explizit genannt- exkl., Transport, Porto, Versicherung.
An unsere Angebote halten wir uns generell 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
Im Rahmen der Geschäftsanbahnung behält sich BERGE FUNK vor Adress- und Bonitätsdaten einzuholen.
Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Mieters per Paketdienst oder Spedition nach Wahl von BERGE FUNK. Transportversicherung über einen Betrag von EUR 500,00 erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Mieters. Beanstandungen im Zusammenhang des Transport gehen zu Lasten des Mieters.
Sollte seitens BERGE FUNK Leistungsverzug eintreten, so ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz auf den unmittelbaren Schadens beschränkt.
BERGE FUNK behält sich das Recht auf Teillieferung vor.
Mängel und Gewährleistung
Geliefertes Material ist beim Empfang zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind umgehend anzuzeigen, um schnellstmöglich Behebung zu ermöglichen.
Bei Nichtanzeige verfallen Gewährleistungsansprüche. Bei begründeter Beanstandung ist BERGE FUNK zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Gebrauch
Der Mieter ist verpflichtet auf Anfrage alle für die Frequenzzuteilung relevanten Nutzungsdaten, insbesondere den genauen Ort und die Zeit der Nutzung sowie einen Verantwortlichen für die Funktechnik zu nennen. Einprogrammierte Frequenzen sind ggf. nur für ein eingeschränktes Einsatzgebiet und beschränkten Zeitraum zugelassen. Eine Nutzung anmeldepflichtiger Frequenzen außerhalb dieses Einsatzgebietes ist nicht zulässig.
Beauftragt der Mieter die Programmierung der Funkgeräte, so haftet der Mieter für die Zulässigkeit seiner Angaben. Für Folgen aus unerlaubtem Gebrauch haftet der Mieter.
Rückgabe
Nach Beendigung des Mietzeitraumes hat der Mieter die Geräte auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich (in der Regel am nächsten Arbeitstag) in ordnungsgemäßer Weise zurückzugeben bzw. die Rücksendung einzuleiten. Er ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand nach Ende der Mietzeit ohne das Einverständnis von BRGE FUNK zurückzubehalten.
Die Unterstützung bei der Rückgabe (Erstellung von Rücksendedokumenten, Beauftragung eines Transportdienstleisters etc.) durch den Vermieter entbindet den Mieter ausdrücklich NICHT von der Verantwortung, die schnellstmögliche Rückgabe zu gewährleisten. Kosten der Rückgabe bzw. Rücksendung trägt der Mieter und sind in den Angeboten und Preisangaben von BERGE FUNK generell NICHT inbegriffen.
Rückgabeverzug
Das Material ist im übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe des Materials ist der Mieter zum Ausgleich des durch den Verzug entstandenen Schaden verpflichtet.
Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat er unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz zumindest den vereinbarten Mietzins entsprechend der Dauer der Verzögerung bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes zu entrichten.
Derzeit berechneten wir bei verspäteter Rückgabe einen Mietzins von EUR 5,00 pro Tag und Funkgerät.
Eine Quittierung des Rückerhalts vermieteter Geräte erfolgt nur bezüglich der Menge, nicht jedoch bezüglich der Funktionstüchtigkeit. Wir behalten uns Regressforderungen vor, falls Schäden im Zuge einer späteren Überprüfung der Geräte festgestellt werden.
Materialverlust
Das Material ist grundsätzlich schonend zu behandeln und ordnungsgemäß zurückzugeben.
Im Verlustfall, bei Beschädigung oder Verschlechterung des Materials haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes funktionsgleicher Modelle zum aktuellen Listenpreis der „R7 Serie“ des Herstellers Motorola.
Dies gilt auch für nicht -bzw. nicht mehr- lieferbare Geräte-Modelle.
Zufällige Ereignisse entbinden den Mieter nicht von der Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten. Verluste sind unverzüglich schriftlich zu melden. Bei einer Verschlechterung des Mietgegenstandes, ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem Zustand bei Übergabe entspricht oder den Austausch des verschlechterten Geräte zu leisten.
Zahlung
Rechnungen von BERGE FUNK sind sofort und ohne Abzug zahlbar, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Mit Ablauf des angegebenen Zahlungsziels von 10 Tagen nach Rechnungsstellung tritt automatisch Verzug ein.
Bei Verzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu zahlen.
BERGE FUNK behält sich die Abtretung offener Forderungen an Dritte ausdrücklich vor.
Vorzeitiges Projektende
Im Fall des vorzeitigen Projektendes werden die von BERGE FUNK erbrachten Leistungen, soweit nicht anders vereinbart oder bereits abgerechnet, anteilig vergütet.
Sonstiges
Über sämtliche Angebote, Preise und Abrechnungsbeträge gilt Stillschweigen als vereinbart.
Sämtliche Änderungen der hier festgehaltenen Punkte bedürfen der Schriftform.
Für alle hier nicht genannten oder unwirksam Regelungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Dortmund.
Stand 08/2023